Tierschutzqualifizierte Hundetrainerin

 

Prüfung am Messerli Forschungsinstitut der Veterinärmedizinischen Universität Wien am 18.10.2020

Auszug aus dem Tierschutzgesetz
Zielsetzung

§ 1. Ziel dieses Bundesgesetzes ist der Schutz des Lebens und des Wohlbefindens der Tiere aus der besonderen Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf.

§ 5. (1) Es ist verboten, einem Tier ungerechtfertigt Schmerzen, Leiden oder Schäden zuzufügen oder es in schwere Angst zu versetzen.